Ortsfamilienbuch der reformierten Gemeinden des Fürstentums Hadamar 1717-1816
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Ortsfamilienbuch der reformierten Gemeinden des Fürstentums Hadamar
Westernohe / Rennerod, Mengerskirchen und Hadamar 1717 bis 1816 2. überarb. Auflage
Autor:Werner Espanion, Manfred Wehler
PLZ / Land:65589 / Deutschland
Umfang:206 Seiten
Format:DIN A4 Hardcover
Reihe Dt. OFB/OSB:00.675
Artikel-Nr.:CSB-00161
ISBN:978-3-86424-093-5










[...] Die drei Gemeinden erstreckten sich über die katholischen Dörfer des gesamten Fürstentum Hadamar. Zu sehen im Plan auf der Seite 9. Nähere Beschreibungen finden Sie bei den jeweiligen reformierten Gemeinden. Die aufgeschriebenen Daten stellen meist nur Lebensabschnitte der betroffenen Personen dar. Die Pfarrer wechselten, so wie auch heute noch, von einer Gemeinde zur anderen. Auch Beamte wie Regierungsräte, Amtmänner, Gerichtsschreiber, Advokaten wurden oft versetzt oder stiegen in ihrer Laufbahn nach oben und kamen so an einen anderen Ort. Die Müller auf den meist außerhalb der Dörfer liegenden Mühlen zogen, da sie selten ihr Eigentum waren, oft umher (Daher kommt wohl der Ausdruck: Das Wandern ist des Müllers Lust).
Wir haben soweit als möglich die Daten aus anderen Quellen ergänzt. Beispielsweise aus den Kirchenbüchern der umliegenden katholischen Pfarreien, sowie befreundeter Ahnenforscher. In einem eigenen Kapitel haben wir alle unehelich geborenen Kinder katholischer Mütter verzeichnet, die per Verordnung (Gesetz) von reformierten Pfarrern getauft werden mussten. Dadurch sicherte sich der Graf die Erbschaft, wenn ein unehelich Geborener später unverheiratet starb (sogenannte Bastardfälle). Auch die Kinder aus Mischehen taufte der reformierte Pfarrer, und zwar wenn der Vater reformierten oder lutherischen Glaubens war, die männlichen Nachkommen, und wenn die Mutter reformiert oder lutherisch war, die Mädchen. Möglich ist, dass das Gesetz auch erlassen wurde, um den Pfarrern ein besseres Einkommen zu verschaffen, denn jede Handlung musste bezahlt werden.

aus der Einleitung der Autoren


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